CE-Kennzeichnung und technische Dokumentation
Umfassende Unterstützung für Maschinen, Maschinenbaugruppen und Sonderanfertigungen
Die CE-Kennzeichnung erfordert ein
geeignetes Verfahren und Nachweise.
Ob eine Maschine neu, geändert oder als Gesamtheit mehrerer Maschinen ausgeführt ist: Die CE-Kennzeichnung erfordert einen strukturierten und nachvollziehbaren technischen Prozess. Dieser Service unterstützt Hersteller und Endanwender bei der Durchführung des gesamten CE-Kennzeichnungsverfahrens und stellt die Einhaltung der geltenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen sicher. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der EU-Maschinenverordnung 2023/1230, um das sichere Inverkehrbringen und die sichere Nutzung von Maschinen und Anlagen zu ermöglichen.
Wann ist sie erforderlich
Die CE-Kennzeichnung ist erforderlich für:
- Neue Maschinen;
- Geänderte Maschinen oder Maschinen, die wesentliche Änderungen erfahren haben;
- Maschinenbaugruppen;
- Sonderanfertigungen;
- Fälle, in denen die EG-Konformitätserklärung erstellt oder aktualisiert werden muss.
Wie die CE-Kennzeichnung durchgeführt wird
Die Kennzeichnung umfasst:
- Risikobeurteilung gemäß EN ISO 12100 und Überprüfung der korrekten Anwendung allgemeiner Sicherheitsgrundsätze;
- Überprüfung der anwendbaren grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen;
- Überprüfung der Einhaltung der allgemeinen und/oder spezifischen Anforderungen der anwendbaren harmonisierten Normen Typ A, B und C;
- Erstellung des Safety Designs mit Festlegung technischer Lösungen zur Risikominderung;
- Erstellung der Betriebs- und Wartungsanleitung;
- Zusammenstellung der Technischen Dokumentation;
- Durchführung der erforderlichen Messungen und Tests (Lärm, Vibrationen, elektromagnetische Verträglichkeit, Nachlaufzeiten usw.);
- Analyse, Überprüfung und Validierung von Steuerkreisen mit Sicherheitsfunktionen gemäß EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.
Was wir liefern
Am Ende der Kennzeichnung wird bereitgestellt:
- Die Technische Dokumentation;
- Die Betriebs- und Wartungsanleitung;
- Die EG-Konformitätserklärung, ausgestellt im Namen des Auftraggebers;
- Das CE-Kennzeichnungsschild zur Anbringung an der Maschine oder Linie;
- Die technische Dokumentation zur Unterstützung des ordnungsgemäßen Inverkehrbringens oder der Inbetriebnahme.