
Accessafe bietet Unterstützung für Hersteller und Endanwender bei der CE-Kennzeichnung von neuen oder modifizierten Maschinen, Maschinenbaugruppen oder selbstgebauten Maschinen.
Die CE-Konformitätserklärung ist ein wesentliches Dokument, das bestätigt, dass eine Maschine oder eine Anlage die geltenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt und deren Inverkehrbringen sowie sichere Nutzung gewährleistet wird.
Accessafe übernimmt den gesamten Prozess der CE-Kennzeichnung gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Maschinenverordnung der EU 2023/1230.
Die notwendigen Schritte für die CE-Kennzeichnung von Maschinen oder Maschinenbaugruppen umfassen:
- Risikobewertung gemäß der Norm EN ISO 12100 und Überprüfung der korrekten Anwendung der Allgemeinen Sicherheitsprinzipien
- Überprüfung der anwendbaren Wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
- Überprüfung der Erfüllung der allgemeinen und/oder spezifischen Anforderungen aller anwendbaren harmonisierten Normen (Typ A, B und C) für die analysierte Maschine
- Erstellung des Safety Designs mit technischen Lösungen zur Minderung der identifizierten Risiken
- Erstellung des Betriebs- und Wartungshandbuchs
- Erstellung der Technischen Dokumentation
- Durchführung der notwendigen Messungen und Tests wie Geräuschpegel, Vibrationen, elektromagnetische Verträglichkeit, Stoppzeiten, etc.
- Analyse, Prüfung und Validierung der Sicherheitsfunktionen von Steuerkreisen gemäß EN ISO 13849-1, EN ISO 13849-2
- Erstellung der Konformitätserklärung und Anbringung des entsprechenden Typenschilds Es ist möglich, nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Funktion des Bevollmächtigten auszuüben: Accessafe kann die Rolle des „Bevollmächtigten“ bei der Durchführung der CE-Kennzeichnung gemäß der neuen Maschinenverordnung übernehmen.
Aufgaben und Rolle des Bevollmächtigten
Der Bevollmächtigte führt die im Mandat des „Bevollmächtigten“ festgelegten Aufgaben aus. Das Mandat ermöglicht es dem Bevollmächtigten, die folgenden Aufgaben wahrzunehmen:
a) Die „Technische Dokumentation“ und die „CE-Konformitätserklärung“ für Maschinen und zugehörige Produkte mindestens 10 Jahre ab dem Datum, an dem das Produkt auf den Markt gebracht wurde, den nationalen Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung zu halten;
b) Auf begründete Anfrage einer zuständigen nationalen Behörde dieser alle „Informationen“ und „Technische Dokumentation“ zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die „Konformität“ des Produkts nachzuweisen, das unter den Geltungsbereich der Verordnung fällt, in Papier- oder Digitalformat;
c) In Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden, auf deren Anfrage, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Beseitigung der Risiken eines Produkts erforderlich sind, das unter den Geltungsbereich der Verordnung 2023/1230 fällt und unter die Verantwortung des Bevollmächtigten fällt.

WIE MAN DIE TECHNISCHEN UNTERLAGEN ERSTELLT
In den technischen Unterlagen muss die Konformität der Maschine mit den Anforderungen dieser Richtlinie an Konstruktion, Herstellung und Betrieb der Maschine nachgewiesen werden. Die technischen Unterlagen umfassen insbesondere die Konstruktionsdatei, die sich wie folgt zusammensetzt:
- allgemeine Beschreibung der Maschine
- Unterlagen zur Risikobewertung, die das angewandte Verfahren belegen müssen, einschließlich:
- Liste der für die Maschine geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
- Schutzmaßnahmen, die zur Beseitigung festgestellter Gefahren oder zur Risikominderung ergriffen wurden
- Hinweis auf die mit der Maschine verbundenen Restrisiken, falls vorhanden
- Durchführung von instrumentellen Tests (Lärm - Vibration - ROA - elektromagnetische Felder - elektromagnetische Verträglichkeit - elektrische Sicherheit EN 60204-1)
- Validierung von Software mit Sicherheitsfunktionen gemäß den Normen UNI EN ISO 13849-1:2016 und UNI EN ISO 13849-2:2013.
- (falls vorhanden) Kopie der EG-Konformitätserklärung für die Maschine oder andere in die Maschine eingebaute Produkte
- Gesamtzeichnung der Maschine und Schaltpläne der Steuerung. sowie die relevanten Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Funktionsweise der Maschine erforderlich sind
- angewandte Normen und technische Spezifikationen mit Angabe der wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, die von diesen Normen abgedeckt werden
- Analyse und Überprüfung von Steuerstromkreisen mit Sicherheitsfunktionen (PL UNI EN ISO 13849-1:2016 & SIL - IEC 61508)
- Maschinenanleitung (Bedienungs- und Wartungsanleitung)
- detaillierte und vollständige Zeichnungen mit Berechnungsnotizen, Testergebnissen und Zertifikaten. Die gesamte Unterlagen müssen es ermöglichen, die Übereinstimmung der Maschine mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen zu überprüfen
- jeder technische Bericht mit den Ergebnissen von Prüfungen, die vom Hersteller selbst oder von einer vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten gewählten Stelle durchgeführt wurden
- Validierung der Steuerstromkreisen mit Sicherheitsfunktionen gemäß EN ISO 13849-1:2016 und EN ISO 13849-2:2013 (z.B. durchgeführt mit System-Software)
- (falls vorhanden) Einbauerklärung für enthaltene unvollständige Maschinen und die entsprechende Montageanleitung
Im Falle einer Serienfertigung muss der Hersteller die erforderlichen Untersuchungen und Tests an Komponenten und Zubehör oder an der gesamten Maschine durchführen.
Dieser Prozess bestimmt, ob die Maschine nach ihrer Konstruktion oder ihrem Bau sicher montiert und in Betrieb genommen werden kann.
Einschlägige Berichte und Ergebnisse müssen in die technischen Unterlagen aufgenommen werden.
WIR VERFOLGEN ALLE PROJEKTPHASEN VON DER RISIKOANALYSE BIS ZUR INBETRIEBNAHME DER SICHEREN ANLAGE.

DUE DILIGENCE DER MASCHINEN

RISIKOBEWERTUNG

SAFETY DESIGN

SICHERHEITSANPASSUNG

VALIDIERUNG DER SICHERHEITSFUNKTIONEN

CE-KENNZEICHNUNG

DUE DILIGENCE DER MASCHINEN

RISIKOBEWERTUNG

SAFETY DESIGN

SICHERHEITSANPASSUNG

VALIDIERUNG DER SICHERHEITSFUNKTIONEN
