Risikobeurteilung (EN ISO 12100)
Risikobeurteilung für Maschinen und Anlagen gemäß EN ISO 12100
Eine nicht identifizierte Gefährdung ist indirekt ein akzeptiertes Risiko
Die Risikobeurteilung muss strukturiert und im Einklang mit dem anwendbaren regulatorischen Rahmen durchgeführt werden.
Die Tätigkeit ermöglicht die Analyse der Risiken über den gesamten Lebenszyklus der Maschine hinweg, sichert die Einhaltung der geltenden Vorschriften und unterstützt technische Entscheidungen bei Entwurf, Betrieb oder Änderung.
Die Risikobeurteilung wird gemäß EN ISO 12100 durchgeführt, unter Berücksichtigung des maßgeblichen Regelrahmens in Abhängigkeit vom Alter und Zustand der Maschine.
Wann ist sie erforderlich
Die Risikobeurteilung ist erforderlich:
- Für CE-gekennzeichnete Maschinen, gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der EU-Maschinenverordnung 2023/1230;
- Für Maschinen und Anlagen, die vor September 1996 in Betrieb genommen wurden, gemäß den geltenden nationalen Arbeitsschutzvorschriften;
- Bei der Konstruktion, Änderung oder Anpassung von Maschinen und Anlagen;
- Zur Unterstützung von Präventionsmaßnahmen und dem Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer;
Wie die Beurteilung durchgeführt wird
Die Risikobeurteilung umfasst folgende Phasen:
- Festlegung der Maschinengrenzen unter Berücksichtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung und vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen;
- Gefährdungsidentifikation, einschließlich Analyse der Risiken im normalen Betrieb und bei vorhersehbaren Fehlanwendungen;
- Risikoschätzung und -bewertung mittels HRN-Methodik (Hazard Rating Number), basierend auf Wahrscheinlichkeit, Expositionshäufigkeit, Schadenschwere und Anzahl der exponierten Personen;
- Erstellung des Risikobeurteilungsberichts mit Dokumentation der identifizierten Risiken und Vorschlägen für technische Lösungen zu ihrer Reduzierung.
Was wir liefern
Am Ende der Beurteilung stellen wir bereit:
- Einen Risikobeurteilungsbericht gemäß EN ISO 12100;
- Einen Maßnahmenplan zur Anpassung der Maschinen gemäß den anwendbaren Richtlinien, Verordnungen und technischen Normen;
- Technische Empfehlungen zur Unterstützung der nachfolgenden Phasen der Konstruktion, Anpassung oder des Betriebsmanagements.