Ist es möglich, Maschinen, die vor dem Jahr 1996 in Verkehr gebracht wurden, mit dem CE-Zeichen zu kennzeichnen, oder nicht?
Lassen Sie uns zunächst einen kurzen historischen Überblick geben: Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die eine Reihe von Vorschriften und Auflagen umfasst, die in jeder Phase – von der Herstellung über das Inverkehrbringen bis hin zur Endnutzung der Maschine – zu erfüllen sind, trat in Italien am 21. September 1996 offiziell in Kraft.
Vor diesem Datum war ein solches Verfahren daher nicht vorgesehen.
Wenn Sie Eigentümer von Maschinen sind, die vor 1996 hergestellt wurden, ist eine CE-Kennzeichnung nicht erforderlich; die Maschine muss jedoch die Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang V des Gesetzesdekrets 81/2008 erfüllen.
Konformitätserklärung
Im Anschluss an die Risikobewertung und den anschließenden Anpassungsprozess obliegt es Ihnen, eine Konformitätserklärung gemäß Anhang V zu erstellen, in der bestätigt wird, dass die Maschine sicher ist und die wesentlichen Sicherheitsanforderungen (RES) (GRUNDLEGENDE SICHERHEITSANFORDERUNGEN) des genannten Anhangs erfüllt.