Sicherheitsnormen für Maschinen

Wie das System funktioniert und was sich mit der Verordnung 2023/1230 ändert

Sicherheitsnormen sind ein technischer Bezugsrahmen

Ein Hersteller muss eine neue Maschine in Verkehr bringen. Konstruiert, geprüft, funktionsfähig. Doch wie weist er nachvollziehbar und gegenüber jedem, der sie kontrolliert, nach, dass sie sicher ist?

Sicherheitsnormen sind der Bezugsrahmen, durch den die Pflicht, sichere Maschinen zu bauen, in überprüfbare technische Anforderungen übersetzt wird, und sie bilden die Grundlage der CE-Konformität.

Für Maschinenhersteller und -betreiber definieren die anwendbaren Normen den Ausgangspunkt jedes Sicherheitsprojekts.

Ein Ingenieur, der an einem Zeichentisch technische Normdokumente durchsieht.

Was eine Norm ist: Definitionen und Quellen

Die Verordnung (EU) 1025/2012 definiert eine Norm als „eine technische Spezifikation, die von einem anerkannten Normungsgremium zur wiederholten oder ständigen Anwendung angenommen wird“. Ein technisches Instrument, das im Rahmen des Rechts wirkt, die rechtlichen Anforderungen aufnimmt und in anwendbare Kriterien übersetzt.

Normen werden nach dem Gremium eingeteilt, das sie annimmt:

ISO (International Organization for Standardization) ist das führende internationale Normungsgremium, präsent in 167 Ländern. In Italien vertritt UNI (Ente Nazionale Italiano di Unificazione) die ISO und wirkt auf europäischer Ebene an den Arbeiten des CEN mit. IEC (International Electrotechnical Commission) ist das führende internationale Gremium für die Erarbeitung und Veröffentlichung von Normen für alle elektrischen, elektronischen und verwandten Technologien (wie IEC 62061 und IEC 60204-1). In Italien vertritt CEI (Comitato Elettrotecnico Italiano) die IEC und wirkt auf europäischer Ebene an den Arbeiten des CENELEC mit.

Die Normenhierarchie für die Maschinensicherheit

Die Sicherheitsnormen für Maschinen gliedern sich in drei Ebenen: A, B und C.

Jede Ebene wirkt auf einer anderen Stufe von Allgemeinheit und Spezifität.

  • Normen zu den grundlegenden Konzepten und allgemeinen Gestaltungsleitsätzen der Sicherheit. Sie gelten für jede Maschine.
  • Bezugsnorm: EN ISO 12100:2010, Sicherheit von Maschinen. Allgemeine Gestaltungsleitsätze. Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • B1, spezifische Aspekte: sie behandeln ein einzelnes Sicherheitsmerkmal, das für mehrere Maschinen gilt.
    Beispiele: EN ISO 13857:2019 (Sicherheitsabstände), EN ISO 13850:2015 (Not-Halt).
  • B2, Schutzeinrichtungen: sie behandeln Einrichtungen, die für mehrere Maschinenkategorien gelten.
    Beispiele: EN ISO 14120:2015 (trennende Schutzeinrichtungen), EN 60204-1:2018 (elektrische Ausrüstung), EN ISO 13849-1:2023 (sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen, PL), EN IEC 62061:2021 (funktionale Sicherheit, SIL).
  • Detaillierte Sicherheitsanforderungen für eine Maschine oder eine Maschinenkategorie. Eine Norm des Typs C hat Vorrang vor den Normen der Typen A und B, beschränkt auf die von ihr geregelten Aspekte (EN ISO 12100).Beispiel: EN ISO 10218-1:2025 Robotik, Sicherheitsanforderungen, Teil 1: Industrieroboter, und EN ISO 10218-2:2025 Robotik, Sicherheitsanforderungen, Teil 2: Robotersysteme und Integration.

Der Ausgangspunkt jeder Risikobeurteilung ist die Norm des Typs A: EN ISO 12100:2010 liefert die iterative Methode, um Gefährdungen zu identifizieren, das Risiko einzuschätzen und zu bewerten und Minderungsmaßnahmen festzulegen. Die Normen der Typen B und C wenden diese Methode auf spezifische Kontexte an.

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230: was sich ändert

Von der Richtlinie zur Verordnung: unmittelbare Geltung in der gesamten EU

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG hat Konstruktion und Inverkehrbringen von Maschinen in der Europäischen Unionfast zwanzig Jahre lang geregelt. Sie führte die CE-Kennzeichnung als Konformitätsinstrument ein und legte die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen fest, wodurch ein gemeinsamer Rechtsrahmen für europäische Hersteller und Betreiber entstand.

Die Verordnung (EU) 2023/1230 ersetzt sie mit einer strukturellen Änderung: während die Richtlinie von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden musste, mit möglichen nationalen Abweichungen, gilt die Verordnung unmittelbar in der gesamten EU ohne  Umsetzung. Eine einzige normative Fassung für alle Länder.

Geltungsbeginn: 20. Januar 2027.

Bis zu diesem Datum bleibt die Richtlinie 2006/42/EG in Kraft. Ab dem 20. Januar 2027 müssen alle neu in Verkehr gebrachten Maschinen die Anforderungen der Verordnung erfüllen.

Neue Pflichten: Hersteller, Einführer, Bevollmächtigte

Die Verordnung erweitert den Kreis der beteiligten Akteure. Neben dem Hersteller führt sie formale Verantwortlichkeiten für Einführer (Prüfung der Konformität vor dem Inverkehrbringen in der EU), Bevollmächtigte (bevollmächtigter Vertreter des Nicht-EU-Herstellers) und Händler (unter bestimmten Umständen) ein.

Die Definition der wesentlichen Veränderung wird aktualisiert: sie schließt ausdrücklich Veränderungen ein, die „mit physischen oder digitalen Mitteln“ vorgenommen werden.

Ein Software-Update, das das Verhalten eines Sicherheitssystems verändert, kann eine wesentliche Veränderung darstellen und dazu führen, dass derjenige, der sie vornimmt, die Rolle des Herstellers der veränderten Maschine im Sinne der Verordnung (EU) 2023/1230 übernimmt, mit der Pflicht zu einer neuen Konformitätsbewertung.

Ein Fachmann für Business-Bekleidung, der ein Konformitätsdokument mit sichtbarer Unterschrift und Stempel im Vordergrund prüft.
Hintergrundbericht

Software und Konnektivität als Sicherheitsbauteile

Zum ersten Mal formalisiert die Verordnung spezifische Anforderungen für Software, Konnektivität und künstliche Intelligenz.

Die neue Anforderung 1.1.9 legt fest, dass Maschinen gegen Manipulation über Fernzugriffe oder Netzwerkverbindungen geschützt sein müssen.

Software mit Sicherheitsfunktionen wird in Anhang II als Sicherheitsbauteil aufgenommen, das der CE-Kennzeichnung unterliegt.

Accessafe arbeitet dort, wo die Normen entstehen

Unsere Sicherheitsingenieure wirken in den Normungsgremien UNI CT042/SC01/GL01 (Sicherheit von Maschinen), UNI CT024/GL09 (Roboter und Robotersysteme), ISO/TC 199 WG6 (Safety distances and  ergonomic aspects) und CLC/TC 44X/WG2 (Protection against corruption, einschließlich der sicherheitsbezogenen Cybersecurity-Aspekte) mit.

Sie kennen die Inhalte der Normen vor der Veröffentlichung und tragen dazu bei, die Anforderungen zu definieren, die der Markt erfüllen muss.

Die Mitarbeit in den internationalen Arbeitsgruppen ermöglicht es unseren Ingenieuren, die Entwicklung der Normen während ihrer Erarbeitung zu verfolgen und zur fachlichen Diskussion beizutragen, die der Veröffentlichung künftiger Ausgaben vorausgeht.

Drei Fachleute in Business-Casual-Kleidung sitzen an einem Tisch in einem modernen Industriebüro: Einer hält ein aufgeschlagenes Rechtsdokument in der Hand, die anderen beiden beobachten ihn und diskutieren.

Die Unterstützung von Accessafe: von der Risikobeurteilung zur CE-Konformität

Häufige Fragen

Eine Norm ist eine technische Spezifikation, die von Normungsgremien (ISO, IEC, CEN, CENELEC, UNI, CEI) erstellt wird und freiwillig anzuwenden ist. Eine Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt der EU.

Die Verordnun (EU) 2023/1230 ist verbindlich und in allen Mitgliedstaaten ohne Umsetzung unmittelbar anwendbar.

EN-ISO-Normen sind es nicht, doch wenn sie harmonisiert und angewendet werden, begründen sie die Konformitätsvermutung mit der Verordnung, die sie in Bezug genommen hat.

EN-ISO-Normen sind stets freiwillig anzuwenden. Auch wenn sie von einer Verordnung in Bezug genommen werden, bleiben sie ein technisches Instrument: verbindlich ist die Verordnung, nicht die Norm selbst.

Harmonisierte Normen, veröffentlicht im Amtsblatt der EU, haben jedoch einen besonderen Status: ihre Anwendung begründet die Konformitätsvermutung mit den Anforderungen der Verordnung, die sie in Bezug genommen hat.

Wer sie nicht anwendet, kann die Konformität anders nachweisen, muss dies aber mit ausdrücklicher Dokumentation tun.

Die Konformitätsvermutung entfällt. Der Hersteller kann die Maschine in Verkehr bringen, muss aber die Konformität mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Verordnung mit  dokumentierten alternativen Methoden nachweisen.

Im Fall eines Unfalls oder einer Inspektion ist die Beweislast schwerer.

Die Anwendung harmonisierter Normen verringert das rechtliche Risiko und vereinfacht den Zertifizierungsprozess.

Ja, ab dem 20. Januar 2027. Die Verordnung (EU) 2023/1230 schließt ausdrücklich Änderungen „mit physischen oder digitalen Mitteln“ in die Definition der wesentlichen Veränderung ein.

Ein Software-Update, das das Verhalten eines Sicherheitssystems verändert, zum Beispiel eine SPS, die Not Halt-Funktionen steuert, kann eine neue Konformitätsbewertung und in bestimmten Fällen eine neue CE-Kennzeichnung erfordern.

In diesen Fällen kann derjenige, der die Änderung vornimmt, die Rolle des Herstellers der veränderten Maschine übernehmen.

Bereits installierte und der Richtlinie 2006/42/EG entsprechende Maschinen müssen nicht automatisch an die Verordnung 2023/1230 angepasst werden. Die Verordnung gilt für neue Maschinen, die nach dem 20.

Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, und für Maschinen, die nach diesem Datum eine wesentliche Veränderung erfahren.

Wer nach 2027 eine gebrauchte Maschine kauft oder in Betrieb nimmt, muss die Konformität mit dem zum Zeitpunkt des ursprünglichen Inverkehrbringens geltenden Rechtsrahmen prüfen.

Der Ausgangspunkt ist stets die Norm des Typs A: EN ISO 12100:2010, die die für jede Maschine anwendbare Methode der Risikobeurteilung definiert.

Von dort prüft man, ob eine spezifische Norm des Typs C für die Maschinenkategorie existiert: wenn ja, hat sie Vorrang vor A und B. Fehlt eine Norm des Typs C, identifiziert man die relevanten Normen des Typs B für die spezifischen Aspekte (Sicherheitsabstände, Schutzeinrichtungen, Steuerungen).

Bei komplexen Maschinen oder solchen mit digitalen Bauteilen verringert eine fachkundige Beratung Zeit und Fehlerspielraum.

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