Die Arbeitssicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung, da sie sich auf die Gesamtheit der Maßnahmen, Vorkehrungen, Bewertungen und Überwachungsmaßnahmen, die an den verschiedenen Arbeitsstätten umgesetzt werden müssen, um die Gesundheit und Unversehrtheit der Arbeitnehmer, der externen Mitarbeiter sowie aller Personen, die sich gelegentlich auf dem Gelände aufhalten, zu schützen und sie vor den dort bestehenden Risiken zu bewahren.
Bei jedem Arbeitsumfeld sind zwei Aspekte zu berücksichtigen:
- Prävention, d. h. die vorgesehenen Maßnahmen, um das Eintreten eines schädlichen Ereignisses zu verhindern
- der Schutz, d. h. die vorgesehenen Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen eines Schadensereignisses
Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern und Geschäftsführern:
– ein neuer Kurs
Die Umwandlung des Gesetzesdekrets Nr. Die Verordnung 146/2021 sieht zudem eine obligatorische Schulung und Unterweisung vor, die vom Arbeitgeber organisiert und finanziert wird. Diese besteht aus einer praktischen Prüfung zur korrekten und sicheren Verwendung von Ausrüstung, Maschinen, Anlagen, Stoffen und Geräten, wobei die durchgeführten Maßnahmen in einem entsprechenden Verzeichnis festgehalten werden müssen.
Um die Angemessenheit und Spezifität der Schulung zu gewährleisten, müssen die entsprechenden Maßnahmen vollständig in Präsenzform durchgeführt und mindestens alle zwei Jahre sowie in jedem Fall immer dann wiederholt werden, wenn dies aufgrund der Entwicklung der Risiken oder des Auftretens neuer Risiken erforderlich wird: Die Strafe für diejenigen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, sieht eine Freiheitsstrafe von zwei bis vier Monaten oder eine Geldstrafe von 1.474,21 bis 6.388,23 Euro vor.
Aussetzung der unternehmerischen Tätigkeit (Art. 14 Abs. 1) und Höhe der zusätzlichen Geldbuße
Nachfolgend finden Sie den aktualisierten Wortlaut von Anhang I, d. h. die Liste der Verstöße gegen die Arbeitssicherheit, auf deren Grundlage die Aussetzung der unternehmerischen Tätigkeit gemäß Art. § 14 des Einheitsgesetzes zur Sicherheit:
- Nichtvorlage des Risikobewertungsdokuments
- Unterlassung der Erstellung des Notfall- und Evakuierungsplans
- Mangelnde Aus- und Weiterbildung
- Unterlassung der Einrichtung des Arbeitsschutzdienstes und der Ernennung des entsprechenden Verantwortlichen
- Nichtvorlage des Sicherheitsplans (POS)
- Nichtbereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
- Fehlende Schutzvorrichtungen gegen das Vakuum
- Nichtvorhandensein von Stützkonstruktionen, vorbehaltlich der Vorgaben, die sich aus dem technischen Gutachten zur Bodenbeschaffenheit ableiten lassen
- Arbeiten in der Nähe von Stromleitungen ohne geeignete organisatorische und verfahrenstechnische Vorkehrungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor den damit verbundenen Risiken
- Vorhandensein von blanken, unter Spannung stehenden Leitern ohne geeignete organisatorische und verfahrenstechnische Vorkehrungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor den daraus resultierenden Risiken
- Fehlender Schutz vor direkten und indirekten Berührungen (Erdungsanlage, Leistungsschalter, Fehlerstromschutzschalter)
- Unterlassene Überwachung hinsichtlich der Entfernung oder Änderung von Sicherheits-, Signal- oder Kontrollvorrichtungen
- Versäumnis, die Aufsichtsbehörde vor Beginn von Arbeiten zu benachrichtigen, die das Risiko einer Asbestexposition mit sich bringen können
Der Arbeitgeber muss sowohl bei der Beschäftigung der Arbeitskräfte als auch hinsichtlich der Modalitäten, mit denen diesen Arbeitskräften ein sicheres Arbeiten gewährleistet wird, für die Gewährleistung der Sicherheit und die Ahndung von Verstößen sorgen.
In Italien liegt die durchschnittliche Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle bei einem Todesfall alle drei Tage – eine Zahl, die unser Land in dieser dramatischen Rangliste auf einen der hinteren Plätze in Europa verweist: Auch Unternehmer müssen begreifen, dass Prävention und der Schutz der Sicherheit am Arbeitsplatz nicht nur von grundlegender Bedeutung sind, um hohe Strafen oder gar die Einstellung des Betriebs zu vermeiden, sondern vor allem, um den Arbeitnehmern die richtigen Sicherheitsbedingungen zu gewährleisten, damit sie ihre Arbeit bestmöglich ausführen können.
Die HSE-, ESG- und RSPP-Berater sind dafür verantwortlich, dem Unternehmen sichere, effiziente und nachhaltige Arbeitsumgebungen zu gewährleisten: Perimetra bietet seinen Kunden Beratung an, um Sicherheit in die Produktivitätsgleichung einzubeziehen und den Zielkonflikt zwischen Nachhaltigkeit und Effizienz zu überwinden.