EU-Normen und -Vorschriften
Hier finden Sie die Antwort auf alle Ihre Fragen zur Maschinensicherheit
Accessafe Dichiarazione di conformità

Konformitätserklärung

CE-Kennzeichnung für Maschinen, die nach dem Jahr 1996 in Verkehr gebracht wurden

Unter Berücksichtigung von Artikel 12 der Maschinenrichtlinie werden Maschinen, die nach 1996 hergestellt wurden, in zwei Typen unterteilt:

  1. In Anhang IV aufgeführte Maschinen
  2. Maschinen, die nicht unter Anhang IV fallen

1. In Anhang IV aufgeführte Maschinen

Es handelt sich um die Maschinen, die als besonders gefährlich gelten und für die der Kennzeichnungsprozess besonders streng ist.

Der Hersteller ist verpflichtet, eines der folgenden Verfahren einzuhalten:

  • Konformitätsbewertung mit interner Fertigungskontrolle
  • Prüfverfahren für die CE-Zertifizierung und interne Fertigungskontrolle der Maschine
  • Verfahren zur umfassenden Qualitätssicherung

Diese Verfahren finden Anwendung, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Sollten die oben aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt sein, muss der Hersteller eines der beiden folgenden Verfahren befolgen, die die Einbeziehung einer benannten Stelle vorsehen:

  • Prüfverfahren für die CE-Zertifizierung und interne Fertigungskontrolle der Maschine
  • Verfahren zur umfassenden Qualitätssicherung

2. Maschinen, die nicht unter Anhang IV fallen

Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss das Konformitätsbewertungsverfahren mit interner Fertigungskontrolle anwenden.

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