CE-Kennzeichnung für Maschinen, die nach dem Jahr 1996 in Verkehr gebracht wurden
Unter Berücksichtigung von Artikel 12 der Maschinenrichtlinie werden Maschinen, die nach 1996 hergestellt wurden, in zwei Typen unterteilt:
- In Anhang IV aufgeführte Maschinen
- Maschinen, die nicht unter Anhang IV fallen
1. In Anhang IV aufgeführte Maschinen
Es handelt sich um die Maschinen, die als besonders gefährlich gelten und für die der Kennzeichnungsprozess besonders streng ist.
Der Hersteller ist verpflichtet, eines der folgenden Verfahren einzuhalten:
- Konformitätsbewertung mit interner Fertigungskontrolle
- Prüfverfahren für die CE-Zertifizierung und interne Fertigungskontrolle der Maschine
- Verfahren zur umfassenden Qualitätssicherung
Diese Verfahren finden Anwendung, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Für die hier untersuchte Maschine gelten Normen des Typs C
- Für die Maschine gelten eine oder mehrere Normen vom Typ C
- Alle RESS (wesentliche Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen) sind erfüllt.
Sollten die oben aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt sein, muss der Hersteller eines der beiden folgenden Verfahren befolgen, die die Einbeziehung einer benannten Stelle vorsehen:
- Prüfverfahren für die CE-Zertifizierung und interne Fertigungskontrolle der Maschine
- Verfahren zur umfassenden Qualitätssicherung
2. Maschinen, die nicht unter Anhang IV fallen
Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss das Konformitätsbewertungsverfahren mit interner Fertigungskontrolle anwenden.